Liberalisierung des Strommarktes

Eisbär im Licht

Vor der Liberalisierung des Strommarktes war dieser durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Bis zum Jahr 1998 war der deutsche Strommarkt durch eine gesetzlich anerkannte territoriale Gebietsmonopolstruktur geprägt. Das bedeutet, dass jeweils nur ein Stromversorgungsunternehmen für die Erzeugung, die Netze sowie den Vertrieb in einem festgelegten Gebiet zuständig war. Diese Regelung war die Folge der Besonderheiten des Energiesektors. Zum einen handelt es sich bei Strom um ein Gut, was sich nicht oder nur in geringem Maße speichern lässt. Zum anderen ist der Energiesektor eine Branche, welche sehr kapitalintensiv ist. Um diese Wettbewerbsnachteile zu egalisieren, genossen die Energieversorger eine Sonderstellung. Damit waren sie nicht den gewöhnlichen Marktbedingungen ausgesetzt. Des Weiteren konnten sie somit langfristig planen. Außerdem konnten sie Investitionen tätigen, wohingegen der Staat weitere Investitionen in die Versorgungsnetze mied, da er darin volkswirtschaftliche Nachteile sah. Im Gegensatz zur privilegierten Monopolstellung sowie der Unterstützung des Staates unterlagen die Stromanbieter jedoch einer staatlichen Preisaufsicht.

Liberalisierung des Strommarktes

Nach Vorgaben der Europäischen Union kam es im Jahr 1998 zur Liberalisierung des Strommarktes. Damit wurde die Energiewende eingeläutet. Gründe hierfür waren unter anderem, dass die EU-Kommission die Privatisierung der Energiemärkte und die Regulierungen abschaffen wollte. Das Ziel der Europäischen Union war es, einen EU-Binnenmarkt zu gründen. In diesem ist es möglich, mit sämtlichen Waren innerhalb der Europäischen Union frei zu handeln. Dieser Binnenmarkt umfasst auch Strom als Ware, so dass die festen Gebietsreformen aufgelöst werden mussten, um den freien Handel zu ermöglichen.

Um einen EU-Binnenmarkt zu realisieren, wurde im Jahr 1996 die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie war es, die kartellrechtliche Sonderstellung aufzuheben, sodass das allgemeine Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf alle Energieversorgungsunternehmen anwendbar wurde.

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